Zertifizierte Barrierefreiheit
Jeder Dienstleister wird schon einmal vor der Frage gestanden haben, ob sein Produkt, sein Angebot oder seine Räumlichkeiten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen geeignet ist. Gleichzeitig ist für denjenigen der körperlich oder geistig beeinträchtig ist, die Vorbereitung einer Reise oder eines Ausfluges deutlich umfangreicher als für den "Normalbürger".
Behindertentoiletten sind mittlerweile Standard, zu geringe Türbreiten oder ein unbefestigter Parkplatz können das Reiseerlebnis eines Rollstuhlfahrers aber schon von vorneherein beschränken. In den letzten Jahren hat es deshalb eine fast unüberschaubare Vielfalt an privaten und (halb-)staatlichen Ansätzen für eine Kennzeichnung barrierefreier Angebote gegeben.
Mit dem bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle" ist jetzt erstmals ein einheitliches System geschaffen worden, an dem die Ministerien des Bundes und der Länder, die Betroffenenverbände und die touristischen Dachverbände mitgearbeitet haben. Umfangreiche Kriterien sichern die hohen branchenübergreifenden Qualitätsstandards und ermöglichen dem Gast, die Eignung des Angebotes für seine Ansprüche eigenständig zu beurteilen.
Gäste können so die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote anhand verlässlicher Detailinformationen im Vorfeld der Reise prüfen und gezielt die für sie geeigneten Angebote auswählen und buchen.
Grundlagen der Kennzeichnung „Reisen für Alle" sind:
- Speziell geschulte Erheber besuchen die Betriebe und Orte und erheben Daten zur Barrierefreiheit mit Hilfe bundesweit einheitlicher Erhebungsbögen. Es handelt sich um keine Selbsteinschätzung des Betriebs.
- Für alle Personengruppen liegen detaillierte und geprüfte Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Angebotes/Objektes vor und können von den Gästen eingesehen werden. - HINWEIS: Durch die aktuelle Umstellung von der manuellen auf eine datenbankgestützte Auswertung der Erhebungsunterlagen gab und gibt es hier ggf. noch Abweichungen. Künftig wird es Berichte für alle Personengruppen geben.
- Mindestens ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin hat eine Schulung zum Thema „Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal" besucht.